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EN1090 METALLTECHNIK

CE genormte Produkte für das Bauwesen

Gemäß Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305|2011

Seit 01. Juli 2013 ist die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft. Für metallverarbeitende Betriebe, welche Tragwerke für den Hoch- und Tiefbau herstellen, gilt diese Anforderung seit 01. Juli 2014. Entscheidend ist, dass Bauprodukte CE-gekennzeichnet werden müssen, widrigenfalls die Produkte als nicht konform vom Markt genommen werden müssen. Damit das Produkt CE-kennzeichnungswürdig ist, muss es der jeweiligen harmonisierten Produktnorm vollinhaltlich entsprechen. Für metallverarbeitende Betriebe ist dies die EN 1090. Metallische Tragwerke wurden im System 2+ zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (Bauproduktenverordnung) eingestuft. Dies bedeutet, dass der Betrieb eine „Erstprüfung des Herstellerwerks“ durch eine notifizierte Stelle braucht. Über den positiven Prüfungserfolg wird ein Zertifikat ausgestellt, das die gesetzliche Basis für die CE-Kennzeichnung darstellt.

Nicht CE-gekennzeichnete metallische Tragwerksprodukte dürfen seit 01. Juli 2014 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Unbefugtes CE-kennzeichnen und grob fahrlässiges oder vorsätzliches Vorgehen Kunden gegenüber, wenn der Betrieb nicht CE-kennzeichnen darf, ist strafbar.