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EN1090 METALLTECHNIK

FAQ

Was ist der Zweck dieser Plattform?

Die Flut von Vorschriften in immer kürzer werdenden Zeitetappen fordert uns in der fachlichen Gesellschaft. Immer mehr Arbeitsvolumen ist in immer weniger Zeit zu bewältigen. Unser Medium verbindet EU-konform arbeitende Unternehmen mit Kunden. Herstellern und Lieferanten soll die Arbeit erleichtert und Kunden bei der Auswahl ihres Partnerunternehmens geholfen werden.

Welche Vorschrift ist die Grundlage?

Mit der Bauproduktenverordnung EU 305/2011 wurde die CE-Kennzeichnungspflicht am 01.07.2013 per Gesetz in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft gesetzt.

Müssen Metalltragwerke CE-gekennzeichnet sein?

Ja, sofern ein Bauteil aus Stahl, bzw. Aluminium mehr als seine Eigenlast zu tragen hat, fest und dauerhaft im Baukörper verankert und Anteil an der Standsicherheit und Nutzungssicherheit des Gebäudes hat, liegt die CE-Kennzeichnungspflicht zwingend vor.

Darf man das CE-Kennzeichen einfach so anbringen?

Nein. Immer wenn ein Produkt ein CE-Kennzeichen trägt, steht dahinter eine Europäisch vereinheitlichte, also harmonisierte Norm. Bei Tragwerken aus Stahl und Aluminium ist das die ÖNORM EN 1090-1. Darin ist das System zur Leistungsfeststellung 2+ festgehalten. Somit ist für den Hersteller eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) mit Erstprüfung des Herstellerwerks (Audit) durch eine notifizierte Stelle vorgeschrieben. Das zeitlich begrenzte Zertifikat bildet die Erlaubnis zum CE-Kennzeichnen.

Seit wann gilt diese Regelung für Metallbaubetriebe?

Seit 01. Juli 2014. Dieses Datum war das Ende einer 3,5-jährigen Übergangsfrist (Koexistenzphase).

Gilt die CE-Kennzeichnungspflicht auch für andere Branchen?

Ja, grundsätzlich für alle an Bauwerken fest verbaute Produkte, wie z.B. Beton, Schotter, Dämmwerkstoffe, Fenster, Türen, Dacheindeckungsmaterialien, Bauholz für tragende Zwecke, Betonfertigteile, Leimholzträger, usw..

Ist es strafbar, wenn man CE-kennzeichnungspflichtige Produkte ohne Zertifikat in Verkehr bringt?

Ja, der finanzielle Strafrahmen dafür ist sehr hoch angesetzt, im extremen Fall ist auch eine 1-jährige Haftstrafe vorgesehen. Ohne Zertifikat ist das CE-Kennzeichnen von Tragwerken aus den Werkstoffen Stahl und Aluminium gesetzlich (EU305/2011) nicht erlaubt.

Was passiert mit dem Produkt, wenn es nicht CE-gekennzeichnet ist?

In der Bauproduktenverordnung ist die Rückholung vorgesehen. Das bedeutet, es muss entfernt und gegen ein konformes Bauprodukt ersetzt werden. Wenn aus statischen Gründen eine Entfernung nicht machbar ist, so kann ersatzweise eine Einzelbaumusterprüfung durch eine akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle durchgeführt werden. Dies ist sehr teuer!

Wer kontrolliert die CE-Kennzeichnung?

Bauherrn, also Kunden haben das Anrecht auf die CE-Kennzeichnung und dem Empfang der Leistungserklärung für das Produkt. Baumeister und Ziviltechniker müssen ihre Partnerfirmen so auswählen, dass es bei der Endabnahme keine Überraschungen hinsichtlich der CE-Kennzeichnung und Ausstellung der Leistungserklärung gibt.
Gibt es Probleme, so ist die Marktaufsicht zuständig. Diese Funktion wird von den Instituten für Bautechnik wahrgenommen, welche jeder Europäische Mitgliedsstaat eingerichtet hat. In Österreich ist dies das Österreichische Institut für Bautechnik, kurz OIB. Wertvolle Informationen erhalten Sie unter www.oib.or.at.

Was hat diese Plattform nun damit zu tun?

Es sind viele Metallbaubetriebe noch nicht zertifiziert. Es fehlt ihnen also die Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Die Praxis zeigt, dass Bauherren, Planer, Generalunternehmer, ausschreibende Stellen noch zu wenig Bescheid wissen, über den sogenannten „New Approach“, den neuen Ansatz der Europäischen Politik im Hinblick auf die Gestaltung von Bauwerken. Um unter einer möglichst hohen Rechtssicherheit den passenden Partner für ein Projekt auszuwählen, sind im Vorfeld viele Informationen für den Ausschreiber/Bauherrn wichtig. Diese Plattform stellt diese Informationen leicht übersichtlich mit diversen Suchfunktionen unter den angeführten AGB dar.

Wurden alte Normen zurückgezogen, oder summieren sich nun die Vorschriften?

In der Regel ist es so, dass die alten nationalen Normen durch die neuen, harmonisierten Normen, ersetzt werden. Zugegeben, die momentanen Koexistenzphasen von Normen sind sicher etwas verwirrend, künftig wird es durch die vereinheitlichten Regeln aber einfacher werden. Bei den Metalltechnikern galten früher die Normenserien ÖNORM B 4300 und B 4600, die es schon vor mehr als fünf Jahren zurückgezogen worden sind.